AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Geltungsbereich
Für sämtliche Beratungsleistungen des Ingenieurbüros Stefan Forster (im Folgenden
Auftragnehmer) gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit vorsorglich widersprochen.


2. Art und Umfang des Auftrags
Art und Umfang des Auftrags ergeben sich aus dem schriftlichen Angebot, sowie des
Energieberatervertrages des Auftragnehmers.
Ausdrücklich nicht geschuldet sind Planungsleistungen nach der Honorarordnung für
Architekten und Ingenieure (HOAI), insbesondere nicht die Objektüberwachung oder Bauleitung
zum Bauvorhaben.


3. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers, Änderungen, Leistungsfristen
3.1 Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer sämtliche Angaben und Pläne, welche zur
Erbringung der vereinbarten Beratungsleistung erforderlich sind, unverzüglich nach
Auftragserteilung zur Verfügung zu stellen.
3.2 Sollten sich Änderungen der Angaben oder Pläne ergeben, hat der Auftraggeber dies dem
Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen. Sollten nachträgliche Änderungen einen Mehraufwand
beim Auftragnehmer bedeuten, wird der Auftragnehmer dies dem Auftraggeber kurzfristig nach
Erhalt der Änderungen in Form eines Änderungsangebotes zum Auftrag mitteilen.
3.3 Leistungsfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Auftraggeber schriftlich zugesagt
worden sind. Voraussetzung für die Einhaltung vereinbarter Fristen ist die Erfüllung der
Mitwirkungspflicht des Auftraggebers gem. 3.1.


4. Datensicherung, Verpflichtung zur Aufbewahrung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Arbeitsergebnisse des Auftragnehmers selbst
aufzubewahren. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ggf. entsprechende Pflichten
gegenüber der jeweiligen Förderanstalt bestehen.


5. Schriftform
Sämtliche Änderungen oder Ergänzungen des Auftrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch
für die Änderung dieser Schriftformklausel.


6. Eigentumsvorbehalt, Rechnungsstellung, Zahlungen
Die vom Auftragnehmer gelieferten Arbeitsergebnisse bleiben bis zur vollständigen Bezahlung
Eigentum des Auftragnehmers. Eine Nutzung durch den Auftraggeber ist vor vollständiger
Zahlung nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftragnehmers gestattet. Sollte der
Auftraggeber mit dem Ausgleich fälliger Rechnungen in Verzug sein, so ist der Auftragnehmer
berechtigt, die Arbeiten am aktuellen Projekt bis zum Zahlungseingang einzustellen.


7. Preise
Die Preise sind EURO-Preise. 


8. Zahlungsbedingungen
8.1 Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Überweisungen
können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf das auf der Rechnung angegebene
Geschäftskonto geleistet werden. Der Rechnungsbetrag wird mit dem Datum der
Rechnungsstellung oder mit Übergabe des Berichtes oder dergleichen fällig.
8.2 Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeiten am
aktuellen Projekt bis zum Zahlungseingang einzustellen. Im Verzugsfall fallen ab dem 1.
Verzugstag Verzugszinsen in Höhe von 4,5% zuzüglich dem jeweils gültigen Diskontsatz an.


9. Haftung
9.1 Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon
ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des
Vertragszwecks notwendig ist. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der
Auftrag für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig
verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus
einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftungsbeschränkung gilt
auch für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
9.2 Die Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen, soweit Mängel seiner Leistung auf
einer Verletzung der Mitwirkungspflicht des Auftraggebers gem. ZiC. 3 beruhen. Der Nachweis
der Rechtzeitigkeit und/oder Vollständigkeit ist vom Auftraggeber zu erbringen.
9.3 Für die Erlangung von Förderungen aller Art, auch soweit auf einzelne Fördermöglichkeiten in
vom Auftragnehmer erstellten Dokumenten Bezug genommen wird, wird keine Gewähr
übernommen. Auf Fördergelder besteht regelmäßig kein Rechtsanspruch. Es handelt sich um
Billigkeitsleistungen der jeweiligen Förderanstalt.
9.4 Für den Erfolg der Beratungsleistung übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr.
Insbesondere kann die Erreichbarkeit bestimmter Energie-/Einsparwerte nicht zugesagt werden.
Die Berechnungen des Auftragnehmers beruhen auf Normwerten vergleichbarer Gebäude. Das
Erreichen der Normwerte ist abhängig von der baulichen Ausführung.


10. Salvatorische Klausel
Sollte eine einzelne oder mehrere Klauseln dieser AGB für ungültig erklärt werden, so bleibt der
davon unberührte Teil weiterhin wirksam. Die unwirksame Klausel ist in diesem Fall durch eine
wirksame und durchsetzbare Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen
Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Gleiches gilt für das Schließen einer
Regelungslücke.

©Ingenieurbüro Stefan Forster 2024. Alle Rechte vorbehalten.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.